Ja, die Zeitspanne für die Warnung bei Inaktivität lässt sich individuell anpassen, um den Bedürfnissen des Trägers gerecht zu werden.
Anpassung der Inaktivitätswarnung
- Überwachung aktivieren oder deaktivieren:
Sie können im Einrichtungsformular festlegen, ob und zu welchen Tageszeiten die Überwachung aktiv sein soll. - Zeitspanne für Bewegung festlegen:
Entscheiden Sie, wie viele Minuten der Träger in diesem Zeitraum inaktiv sein darf, bevor ein Alarm ausgelöst wird.